Eine Frage bewegt mich im Zusammenhang mit der Nutzung des Internet in der Schule. Für den Zugang zu den meisten Tools brauchen die Schülerinnen und Schüler einen Account. Nehmen wir als Beispiel die gemeinsame Nutzung eines Dienstes zu Verwaltung von Bookmarks. Dafür müssen sich die Schülerinnen und Schüler anmelden. Wie ist die rechtliche Seite dabei? Die zumeist minderjährigen Schüler gehen dabei ja ein Vertragsverhältnis ein. Ist es hier nötig die Einverständniserklärung der Eltern einzuholen?
Letztlich wäre es sicherlich auch möglich alles über einen Account laufen zu lassen. Dabei handelt man sich meines Erachtens jedoch zu viele Nachteile ein. Es ist nicht mehr nachvollziehbar, wer welchen Eintrag abgelegt hat und die Schülerinnen und Schüler erleben eben gerade nicht die Interaktion, die durch solche Dienste nötig wird. Wie handhabt Ihr das in Eurem Unterricht?
Etwas anders stellt sich die Situation mit volljährigen Schülern bzw. mit Studierenden an der Uni dar. Aber auch hier könnte es sein, dass jemand nicht gewillt ist sich bei Dienst XY anzumelden. Zwangsanmeldung oder sozusagen Vertragsabschluss auf Anordnung ist finde ich keine Lösung.
Eine Ausnahme bilden auf schul- oder universitätseigenen Servern gehostete Angebote, wie moodle oder educommsy. Da hier keine Firma hintersteht kann man nötigenfalls einfach für jeden einen Account anlegen.
17. Oktober 2008 um 20:50 |
Darüber habe ich mir noch keine Gedanken gemacht, da ich bisher nur in der Oberstufe Web-Dienste genutzt habe, die extern lagern. In den meisten Fällen setze ich das moodle ein, das auf einem eigenen Server installiert ist und damit weniger kritisch ist.
Manchmal muss man aber auch aufpassen, dass man nicht zu viel fragt
Einfach machen. Die S’uS melden sich eh überall an.
17. Oktober 2008 um 20:56 |
Die Frage stellt sich mir erst jetzt. Ich habe einen älteren Schüler neulich sachte zu einer E-Mail-Adresse gedrängt, damit er sich an unserem Moodle anmelden kann (bereitgestellt von den Ministerialbeauftragten, der Server steht bei der Lehrer-Akademie in Dillingen). Auch die Mitgliedschaft im Moodle ist laut Nutzungsbedingungen freiwillig – das dürfte für schuleigene Installationen ähnlich sein, je nachdem, welche Daten gespeichert werden.
Bei delicious oder Mr Wong würde ich meine Schüller aber doch auch mal gerne anmelden.
21. Oktober 2008 um 21:13 |
Wir fragen da nicht lange – bis es zu den ersten rechtlichen Auseinandersetzungen kommt.